Briefwahl – Bequem und einfach!

Am 1. September stehen die nächsten Wahlen für uns Thüringer vor der Tür – die Landtagswahlen. Auch wenn es schon die dritten Wahlen für dieses Jahr sind, so gilt weiterhin: GEHEN SIE BITTE WÄHLEN.

Manchmal gibt es jedoch Gründe, warum man am Wahltag selbst nicht ins Wahllokal gehen kann. Und dafür gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Wir haben folgend zusammengefasst, wie die Briefwahl funktioniert und erklären sie Ihnen Schritt für Schritt: 

  1. Die Wahlbenachrichtigung ist in der Post – jetzt geht’s los!

Alles beginnt mit der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen von der Stadt Erfurt Mitte August zugeschickt wird. Sie enthält die wichtigsten Infos für die Wahl, wie den Wahltermin, das ihnen zugeteilte Wahllokal und was man im Wahllokal benötigt.

  1. Briefwahlunterlagen beantragen

Außerdem findet man auf der Rückseite einen Antrag für die Briefwahl. Wer per Brief wählen möchte, füllt diesen aus und schickt die Wahlbenachrichtigung kostenfrei mit der Post zurück an die Stadt. Damit werden ein Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragt. Diese sollten dann einige Tage später bei Ihnen im Briefkasten liegen. Neben dem Wahlschein finden Sie in den Briefwahlunterlagen auch den Stimmzettel für Stadtrats-, Oberbürgermeister-, Ortsteilrats- und Ortsteilbürgermeisterwahlen sowie Umschläge und einem Merkblatt.

  1. Wählen

Das Merkblatt enthält eine Anleitung zur Stimmabgabe per Briefwahl. Den Hinweisen, insbesondere zur Verwendung der Umschläge und zur Unterzeichnung der “Versicherung an Eides statt zur Briefwahl”, sollten Sie sorgfältig folgen, damit Ihre Stimme gültig ist. Viel Spaß beim Wählen!

  1. Wahlunterlagen richtig verpacken!

Sind alle Kreuze gesetzt, geht es ans richtige Verpacken der Wahlunterlagen.

Der Stimmzettel kommt in den kleineren grünen Stimmzettelumschlag, der dann zugeklebt wird. Dann unterschreiben Sie auf dem Wahlschein die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl”. Nun legen Sie den grünen Stimmzettelumschlag und den Wahlschein in den größeren hellroten Wahlbriefumschlag und kleben diesen zu.

  1. Brief einwerfen, oder vor Ort abgeben

Sie können den Brief nun bei der Post einwerfen oder direkt an der angegebenen Adresse einwerfen. Der Brief muss bis zum 30. August 18:00 Uhr eingegangen sein, damit ihre Stimme gezählt wird.

  1. Was passiert dann mit meinem Brief, wenn ich ihn verschicke?

Der Brief wird durch die Post an die Stadt versendet und dort gesammelt. Bis zum Wahlsonntag 18:00 Uhr wird er dort verschlossen aufbewahrt und am Wahltag dem Briefwahlvorstand übergeben. Dieser prüft die Zulässigkeit der Wahlbriefe und zählt ab 18:00 Uhr, wie auch die Wahlvorstände im Wahllokal, die Stimmen aus und meldet das Ergebnis dem Wahlleiter der Stadt.

  1. Briefwahl vor Ort

Wer seine Stimme persönlich und nicht postalisch abgeben möchte, kann auch bereits ein paar Tage vorher direkt vor Ort wählen. Dafür müssen Sie nur ins Technische Rathaus (Warsbergstraße 3) gehen, wo Sie Ihre Wahlunterlagen erhalten. Diese füllen Sie dort aus und werfen sie in die Wahlurne ein.

weitersagen:

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