Am heutigen Tag machte der Bundesrat den Weg frei für die von Karl Lauterbach hartnäckig vorangetriebene Krankenhausreform. Planmäßig in Kraft treten soll die Reform zum 1. Januar 2025. Die Reform ist dringend nötig. Finanznöte der Kliniken und mangelndes Personal verschärfen zunehmend eine gute medizinische Versorgung in ganz Deutschland.
Der heutige Tag ist ein guter Tag für das deutsche Gesundheitssystem und für die stationäre Versorgung der Patienten in Thüringen. Natürlich wären noch mehr finanzielle Unterstützung vom Bund wünschenswert, aber es ist fünf vor zwölf, wenn es um die Überlebensfrage unserer Krankenhäuser geht. Deshalb müssen alle Beteiligten von den Krankenhausbetreibern, über Krankenkassen bis hin zu den Ärztekammern und natürlich auch der Politik ins Tun kommen und jetzt “Handeln”! Und das ist jetzt ab Januar 2025 mit dieser neuen gesetzlichen Grundlage auch endlich effektiv und verlässlich möglich. Jede weitere Verzögerung hätten unsere Krankenhäuser nicht verkraftet. Die Reform war dringend notwendig und es ist Karl Lauterbachs Hartnäckigkeit zu verdanken, dass sie nun in Kraft treten kann. Nun heißt es: Das Vereinbarte auch in Thüringen so zügig wie möglich umzusetzen und somit den Reformstau schnellstmöglich aufzulösen!
Mit Blick auf den heute vorgestellten Koalitionsvertrag zwischen CDU, BSW und SPD ist zu betonen, dass dieser eine optimale Grundlage zur Umsetzung der nun verabschiedeten Reform darstellt. Insbesondere wir als SPD haben uns stets dafür eingesetzt, Planungssicherheit und Perspektiven in der Krankenhauslandschaft zu forcieren. Dem kommen wir nach. Vor allem: Zum Wohle der Patienten, die auch in Zukunft sicher sein können, dass sie in Thüringen gut versorgt werden.