Neues Gesetz macht den Öffentlichen Gesundheitsdienst fit für die Zukunft

Der heute im Kabinett vorgestellte Entwurf des Thüringer Gesundheitsdienstgesetzes (ThürGDG) schafft erstmals eine moderne gesetzliche Grundlage für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen.

Als gesundheitspolitische Sprecherin begrüße ich den Entwurf ausdrücklich: „Die SPD-Fraktion hat den langen Weg hin zu diesem Gesetz aktiv begleitet und entscheidend geprägt. Unser Ziel ist klar: Gesundheit darf nicht vom Wohnort, vom Einkommen oder von der sozialen Lage abhängen. Mit dem Thüringer Gesundheitsdienstgesetz schaffen wir dafür eine starke Grundlage.“ Damit setze der Freistaat Thüringen ein klares Signal für mehr Gerechtigkeit, Verlässlichkeit und Zukunftsfähigkeit im Thüringer Gesundheitswesen.

Auch die Pandemie hat gezeigt, wie unverzichtbar der Öffentliche Gesundheitsdienst sei: „Mit dem neuen Gesetz stellen wir sicher, dass die Gesundheitsämter dauerhaft gestärkt werden. Es geht nicht allein um eine bessere Krisenbewältigung, sondern vor allem um eine nachhaltige Stärkung der gesundheitlichen Daseinsvorsorge in allen Regionen des Landes.“

Das Thüringer Gesundheitsdienstgesetz regelt erstmals klar die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, schafft verbindliche Standards und stärkt die Rolle der Gesundheitsämter bei Prävention, Gesundheitsschutz und gesundheitlicher Aufklärung. „Wichtige Fortschritte sind zudem die Einführung des eGesundheitsamts und der Aufbau einer modernen digitalen Infrastruktur, die die Arbeit der Gesundheitsämter schneller, effizienter und bürgerfreundlicher machen wird“.

Besondere Auswirkungen hat dies auf den ländlichen Raum: „Ein handlungsfähiger Öffentlicher Gesundheitsdienst ist eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass gesundheitliche Chancengleichheit in ganz Thüringen gewährleistet wird. Mit dem neuen Gesetz geben wir den Gesundheitsämtern endlich die Mittel, um diese Aufgabe erfüllen zu können.“

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