Erwartete Zunahme von häuslicher Gewalt

Aufgrund der Kontaktsperre und dem damit verbundenen Rückzug ins Private wird von Frauenberatungsstellen und dem Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) vielerorts ein Anstieg der Fälle von häuslicher Gewalt erwartet. Diese Erwartung leitet sich insbesondere aus anderen von CoVid-19 betroffenen Ländern ab, denn in besonders betroffenen Regionen Chinas ist bereits eine Verdreifachung der Meldungen von häuslicher Gewalt vermeldet worden. Resultierend aus einer eingeschränkten Bewegungsfreiheit und existenzieller Sorgen steigt die Belastung für viele Familien und potenziert daher auch die Schwierigkeiten in Partnerschaften. Ein höherer Stressfaktor durch das teilweise ungewohnte Zusammensein der Familien fördert hierbei Aggressionen, von welcher vor allem Kinder und Frauen betroffen sind. Es gilt daher Maßnahmen zu ergreifen potenzielle und tatsächliche Opfer vor allen Formen von Gewalt zu schützen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen.

Zuerst sollten hierbei trotz eines Rückgangs an tatsächlichem sozialem Kontakt Angehörige, Nachbarn und Personen im Umfeld besonders wachsam zu sein und im Zweifelsfall die Polizei zu rufen. Auch sollten Befürchtungen nachgegangen werden, wenn im Umfeld Menschen von häuslicher Gewalt betroffen sein könnten und diese Personen aktuell besonders häufig kontaktiert werden.

Zudem gilt sicherzustellen, dass die thüringischen Landkreise und Kommunen genügend Schutzräume für Betroffene zur Verfügung stellen können und dies im Rahmen ihrer Möglichkeiten priorisieren. Wobei darauf hinzuweisen ist, dass generell zu wenige Schutzplätze in Thüringens Frauenhäusern eingerichtet sind. Die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an Schutzplätzen ist daher dringend sicherzustellen und kann auch durch das Anmieten von Ferienhäusern oder unbenutzten Wohnungen geschehen. Parallel zu der bundesweiten Notrufnummer bei Gewalt gegen Frauen (08000 116 016), welche schon heute zu den 4 Interventionsstellen und 17 Frauenhäusern in Thüringen vermittelt, sollte in Thüringen zudem eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene geschaffen werden.

Zuletzt gilt es, dass Fälle von häuslicher Gewalt von Polizei und Justizbehörden konsequent verfolgt werden, wobei hier insbesondere auch für die Opfer aufgezeigt werden muss, dass es im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes schon umfassend Möglichkeiten gibt, wie beispielsweise das Verweisen des Täters aus der gemeinsamen Wohnung oder die Anordnung, dass der Täter es zu unterlassen hat andere Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält, um jeden weiteren digitalen oder tatsächlichen Kontakt zu unterbinden.

Inwieweit die Fallzahlen zur häuslichen Gewalt in Thüringen tatsächlich ansteigen werden ist noch nicht abzusehen, jedoch gilt es jetzt Maßnahmen zu ergreifen, welche dazu führen, dass Betroffene nachhaltig geschützt werden können. Hierbei helfen all jene, welche nun besonders wachsam sind, Landkreise und Kommunen, die Schutzräume auch außerhalb der bereits bestehenden Frauenhäuser bereitstellen und Polizei und Justiz, welche konsequent Straftaten nachgehen.

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