Abschaffung von § 219a StGB erster Schritt zu mehr Selbstbestimmung

Die neue Bundesregierung hat einen ersten Entwurf für eine vollständige Abschaffung des § 219a StGB vorgelegt, des sogenannten „Werbeverbots“ für Schwangerschaftsabbrüche. Als frauen- und gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag ist mir dieses Thema ein besonderes Anliegen:

Jedes Jahr stehen mehrere Tausend Thüringerinnen vor der schwierigen Frage, wie sie mit einer ungewollten Schwangerschaft umgehen sollen. Gerade in dieser Situation brauchen sie einen leichten und transparenten Zugang zu Informationen und Angeboten. Als Ärztin und frauen- sowie gesundheitspolitische Sprecherin begrüße ich es deshalb ausdrücklich, dass die Ampel-Koalition im Bund als eines ihrer ersten Vorhaben den Paragraphen § 219a abschaffen will. Als Ärztin ist mir auch wichtig, dass die Kolleginnen und Kollegen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, endlich ohne Angst vor Strafverfolgung offen darüber informieren dürfen, wie sie betroffenen Frauen helfen können. Die Abschaffung des § 219a StGB ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Selbstbestimmung von schwangeren Frauen, aber er ist nicht der letzte. Gemeinsam mit der ASF und anderen Frauenorganisationen streite ich seit Jahren dafür, dass die Paragraphen 218 bis 219a StGB komplett gestrichen werden. Denn der Umgang mit einer ungewollten Schwangerschaft hat im Strafrecht nichts zu suchen. Mit dem Strafrecht sollten wir dagegen viel konsequenter gegen diejenigen sogenannten Lebensschützer vorgehen, die Beratungsstellen, Ärzte und Ärztinnen bedrohen. Für die Frauen in einer Schwangerschaftskonfliktsituation ist es dagegen am wichtigsten, dass sie nah an ihrem Wohnort beraten und versorgt werden können, ohne finanziell belastet zu werden. Daran müssen wir gemeinsam arbeiten.

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