Der Gesetzentwurf der Gesundheitsministerin Heike Werner reagiert auf ein drängendes Problem in Thüringen. Gerade in Regionen jenseits der A4 Städtekette fehlt es zunehmend an wohnortnahen Haus- und Fachärzten. Gleichzeitig steigt demografisch bedingt die Krankheitslast der Thüringer Bevölkerung und leider plant aktuell nur ein Drittel der Thüringer Medizin-Studenten in Thüringen für die Zukunft auch zu bleiben. Deshalb ist es gut und richtig, den Nachwuchs mit einem attraktiven Angebot für strukturschwache Gebiete zu gewinnen. Die sogenannte „Landarztquote“ ist nur einer von vielen Bausteinen, um die medizinische Versorgung in perspektivisch unterversorgten Gebieten zu sichern. Ich bitte das Gesundheitsministerium deshalb eindringlich, die erweiterte Richtlinie für die Niederlassungsförderung von Haus- und Fachärzten sowie Apothekern zu veröffentlichen. Erst mit der Überarbeitung dieser Richtlinie können neben Hausärzten in Zukunft auch Fachärzte und Apotheker eine Förderung beantragen, wenn sie sich in einer bisher unterversorgten Region niederlassen oder eine bestehende Praxis bzw. Apotheke übernehmen. Diese Erweiterung der Förderung hat der Landtag bereits vor einem Jahr beschlossen.