Zum Gewalthilfegesetz: Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen

Der Bundesrat hat heute ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt beschlossen. Das sogenannte Gewalthilfegesetz schafft erstmals einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder. Als frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag begrüße ich das Gesetz:

Viel zu viele Frauen erleben geschlechtsspezifische oder häusliche Gewalt. Doch Schutz und Unterstützung sind bislang nicht für alle gewährleistet – es gibt zu wenige Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen. Mit dem Gewalthilfegesetz auf Bundesebene erhalten Betroffene endlich einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Das ist ein echter Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen!

Das Gesetz verpflichtet die Länder, ein flächendeckendes Netz an Schutz- und Beratungseinrichtungen bereitzustellen. Zudem sollen Präventionsmaßnahmen und Unterstützungsangebote für das soziale Umfeld der Gewaltbetroffenen ausgebaut werden. Der Bund stellt hierfür bis 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung.

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode haben wir im Landtag mit dem Chancengleichheitsfördergesetz den Schutz von Frauen deutlich gestärkt: Wir sorgen dafür, dass in jedem Landkreis Schutzhäuser vorhanden sein werden. Seit Januar 2025 setzen wir damit die Istanbul-Konvention in Thüringen um und sind Vorreiter unter den Bundesländern. Die zusätzlichen Bundesmittel eröffnen uns weitere Möglichkeiten zum Ausbau der Schutzeinrichtungen.

Darüber hinaus soll das Gesetz die Zusammenarbeit innerhalb der Hilfesysteme verbessern. Eine stärkere Vernetzung zwischen Beratungsstellen, Polizei, Justiz, Kinder- und Jugendhilfe sowie Bildungseinrichtungen soll sicherstellen, dass Gewaltbetroffene bestmöglich unterstützt werden. Wir brauchen ein engmaschiges System, das Frauen schützt und ihnen Wege aus der Gewalt eröffnet. Dieses Gesetz setzt genau an den richtigen Stellen an.

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